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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2004 - L 12 AL 32/04   

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https://dejure.org/2004,13660
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2004 - L 12 AL 32/04 (https://dejure.org/2004,13660)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.06.2004 - L 12 AL 32/04 (https://dejure.org/2004,13660)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - L 12 AL 32/04 (https://dejure.org/2004,13660)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2004 - L 12 AL 32/04
    Dieses gewährt als solches keinen Anspruch auf einen Mindestbetrag (BSG SozR 3 - 4100 § 118 Nr. 4).

    Zudem steht dem Gesetzgeber im Rahmen des Sozialstaatsprinzips ein weiter Gestaltungsspielraum zu, wie er Sozialleistungen gewähren und ausgestalten will (BVerfGE 94, 241,263; BSG Urteil vom 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R -); durch Aufstockung der Alhi um Sozialhilfe wird dem Sozialstaatsprinzip genügt (BSG SozR 3 - 4100 § 118 Nr. 4).

  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96

    Verfassungsgemäßheit der sogenannten Karenzstunde beim Schlechtwettergeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2004 - L 12 AL 32/04
    Dem Senat sind insoweit keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass durch die Regelung des § 200 Abs. 3 SGB III unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung von Personengruppen (BVerfGE 87, 234,255 = SozR 3 - 4100 § 137 Nr. 3; BSG SozR 3 - 4100 § 85 Nr. 1 S. 11 m. w. N.) solche Personengruppen betroffen sind, die sich von anderen von der Art her und im Gewicht nur so geringfügig unterscheiden, dass eine ungleiche Behandlung nicht gerechtfertigt wäre.
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Gleichstellungstatbestand -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2004 - L 12 AL 32/04
    Zudem steht dem Gesetzgeber im Rahmen des Sozialstaatsprinzips ein weiter Gestaltungsspielraum zu, wie er Sozialleistungen gewähren und ausgestalten will (BVerfGE 94, 241,263; BSG Urteil vom 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R -); durch Aufstockung der Alhi um Sozialhilfe wird dem Sozialstaatsprinzip genügt (BSG SozR 3 - 4100 § 118 Nr. 4).
  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R

    Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2004 - L 12 AL 32/04
    Denn im Gegensatz zum Arbeitslosengeldanspruch geht der aus Steuermitteln finanzierte Alhi-Anspruch von seiner Konzeption her nicht auf eine eigene Leistung des Anspruchsberechtigten zurück (BSG SozR 3 - 4100, § 118 Nr. 4), was dadurch verdeutlicht wird, dass zuvor erzieltes Arbeitsentgelt gänzlich unberücksichtigt bleibt, wenn das anspruchsbegründende Tatbestandmerkmal der Bedürftigkeit nicht erfüllt ist (BSG SozR 3 - 4100 § 136 Nr. 11 und SozR 4 - 4300, § 434 c Nr. 3).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2004 - L 12 AL 32/04
    Dem Senat sind insoweit keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass durch die Regelung des § 200 Abs. 3 SGB III unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung von Personengruppen (BVerfGE 87, 234,255 = SozR 3 - 4100 § 137 Nr. 3; BSG SozR 3 - 4100 § 85 Nr. 1 S. 11 m. w. N.) solche Personengruppen betroffen sind, die sich von anderen von der Art her und im Gewicht nur so geringfügig unterscheiden, dass eine ungleiche Behandlung nicht gerechtfertigt wäre.
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2004 - L 12 AL 32/04
    Zudem steht dem Gesetzgeber im Rahmen des Sozialstaatsprinzips ein weiter Gestaltungsspielraum zu, wie er Sozialleistungen gewähren und ausgestalten will (BVerfGE 94, 241,263; BSG Urteil vom 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R -); durch Aufstockung der Alhi um Sozialhilfe wird dem Sozialstaatsprinzip genügt (BSG SozR 3 - 4100 § 118 Nr. 4).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2004 - L 12 AL 32/04
    Auf dem Gebiet des Sozialrechts ist zudem wegen der fortwährenden schnellen Veränderungen des Arbeits-, Wirtschafts- und Soziallebens eine besonders weite Gestaltungsfreiheit eingeräumt (vgl. BVerfGE 81, 156,204).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - L 12 AL 183/04

    Arbeitslosenversicherung

    Rechtgrundlage für die Minderung des der Arbeitslosenhilfe zugrunde liegenden Bemessungsentgelts ab 01.07.2003 war § 200 Abs. 3 iVm § 330 Abs. 3 Satz 2 SGB III. Gegenüber § 200 Abs. 3 SGB III in der ab 01.01.2003 geltenden Fassung - durch die § 201 SGB III abgelöst wurde - bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl Senatsurteil vom 16.06.2004 - L 12 AL 32/04 - zu § 201 SGB III: BSG 07.02.2002 - B 7 AL 42/01 R - mwN.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2005 - L 12 AL 59/05

    Absenkung des Bemessungsentgeltes bei der Berechnung der Höhe der

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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2005 - L 12 (19) AL 59/05

    Arbeitslosenversicherung

    Gegenüber dieser Regelung - mit der § 201 SGB III abgelöst wurde - bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (so bereits Senatsurteile vom 16.06.2004 - L 12 AL 32/04 - und 13.04.2005 - L 12 AL 183/04 - zu § 201 SGB III: BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 42/01 R mwN -.).
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